Rechtsprechung
   FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,16010
FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99 (https://dejure.org/2003,16010)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10.12.2003 - IV 154/99 (https://dejure.org/2003,16010)
FG Hamburg, Entscheidung vom 10. Dezember 2003 - IV 154/99 (https://dejure.org/2003,16010)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,16010) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    MOG § 14 Abs. 1; VO (EWG) Nr. 729/70 Art. 8
    Erhebung von Zinsen bei Rückforderung der Ausfuhrerstattung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Erhebung von Zinsen bei Rückforderung der Ausfuhrerstattung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit eines Zinsbescheides; Verfassungsmäßigkeit und Europarechtskonformität des § 14 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisation (MOG); Verjährung der Zinsforderung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Hamburg, 12.02.1999 - IV 504/98

    Verjährung des Zinsanspruchs nach dem Marktorganisationsgesetz (MOG); Rückzahlung

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99
    Der erkennende Senat hat dann auch in der Vergangenheit wiederholt, ohne freilich die Vereinbarkeit der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG mit höherrangigem Recht ausdrücklich zu problematisieren, Zinsanforderungsbescheide gestützt auf § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bestätigt (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 12.2.1999 - IV 504/98 -, juris; Urteil vom 28.2.2000 - IV 467/98 -).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattungen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG zu erhebenden Zinsen in Ermangelung spezieller Vorschriften des nationalen Rechts oder des Gemeinschaftsrechts in analoger Anwendung des § 197 BGB a.F. (= in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) in vier Jahren verjähren (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 28.2.2000 - IV 467/98 - Beschluss vom 12.2.1999 - IV 504/98 -, juris; vgl. zur Anwendung des § 197 BGB a.F. auf öffentlich-rechtliche Zinsforderungen auch BVerwG, Urteil vom 17.8.1995 - 3 C 17/94 -, juris).

  • FG Hamburg, 28.02.2000 - IV 467/98

    Zur Verjährung von Zinsansprüchen auf

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99
    Der erkennende Senat hat dann auch in der Vergangenheit wiederholt, ohne freilich die Vereinbarkeit der Vorschrift des § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG mit höherrangigem Recht ausdrücklich zu problematisieren, Zinsanforderungsbescheide gestützt auf § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG bestätigt (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 12.2.1999 - IV 504/98 -, juris; Urteil vom 28.2.2000 - IV 467/98 -).

    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattungen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG zu erhebenden Zinsen in Ermangelung spezieller Vorschriften des nationalen Rechts oder des Gemeinschaftsrechts in analoger Anwendung des § 197 BGB a.F. (= in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) in vier Jahren verjähren (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 28.2.2000 - IV 467/98 - Beschluss vom 12.2.1999 - IV 504/98 -, juris; vgl. zur Anwendung des § 197 BGB a.F. auf öffentlich-rechtliche Zinsforderungen auch BVerwG, Urteil vom 17.8.1995 - 3 C 17/94 -, juris).

  • BFH, 06.03.1979 - VII R 112/75
    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99
    Der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden, dass durch die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21.4.1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. Nr. L 94/13, Im Folgenden: VO Nr. 729/70), durch die die Finanzierung der Ausfuhrerstattungen ab dem 1.1.1971 auf die Gemeinschaft übergegangen ist, nationale Regelungen, wonach zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungsbeträge vom Tage des Empfanges an zu verzinsen sind, nicht ausgeschlossen sind (vgl. BFH, Urteil vom 6.3.1979 - VII R 112/75 -, juris; Urteil vom 20.1.1976 - VII R 76/73 -, juris).

    Vielmehr hat der Gemeinschaftsverordnungsgeber durch die Regelung des Art. 8 VO Nr. 729/70 bestimmt, dass die Mitgliedsstaaten gemäß den einzelstaatlichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen treffen, um die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wieder einzuziehen (vgl. BFH, Urteil vom 6.3.1979 - VII R 112/75 -, juris).

  • BVerwG, 17.08.1995 - 3 C 17.94

    Recht der Landwirtschaft: Hemmung der Verjährung bei nachträglich geltendgemchtem

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99
    Der erkennende Senat hat bereits entschieden, dass die auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattungen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG zu erhebenden Zinsen in Ermangelung spezieller Vorschriften des nationalen Rechts oder des Gemeinschaftsrechts in analoger Anwendung des § 197 BGB a.F. (= in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) in vier Jahren verjähren (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 28.2.2000 - IV 467/98 - Beschluss vom 12.2.1999 - IV 504/98 -, juris; vgl. zur Anwendung des § 197 BGB a.F. auf öffentlich-rechtliche Zinsforderungen auch BVerwG, Urteil vom 17.8.1995 - 3 C 17/94 -, juris).
  • FG Hamburg, 03.03.1999 - IV 505/98

    Absehen von einer Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung wegen

    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99
    Maßgebender Zeitpunkt im Sinne des § 198 BGB a.F. ist die Entstehung des Anspruchs, wobei der erkennende Senat schon entschieden hat, dass der Rückforderungsanspruch des beklagten Hauptzollamtes erst mit der Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides entsteht (vgl. FG Hamburg, Beschluss vom 12.2.1999 - IV 505/98 -, juris).
  • BFH, 20.01.1976 - VII R 76/73
    Auszug aus FG Hamburg, 10.12.2003 - IV 154/99
    Der Bundesfinanzhof hat wiederholt entschieden, dass durch die Verordnung (EWG) Nr. 729/70 des Rates vom 21.4.1970 über die Finanzierung der gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. Nr. L 94/13, Im Folgenden: VO Nr. 729/70), durch die die Finanzierung der Ausfuhrerstattungen ab dem 1.1.1971 auf die Gemeinschaft übergegangen ist, nationale Regelungen, wonach zurückzuzahlende Ausfuhrerstattungsbeträge vom Tage des Empfanges an zu verzinsen sind, nicht ausgeschlossen sind (vgl. BFH, Urteil vom 6.3.1979 - VII R 112/75 -, juris; Urteil vom 20.1.1976 - VII R 76/73 -, juris).
  • FG Hamburg, 05.04.2007 - 4 K 266/03

    Verjährung von Zinsforderungen

    Es ist in der Rechtsprechung des Senats geklärt, dass die auf zurückgeforderte Ausfuhrerstattungen nach § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG zu erhebenden Zinsen in Ermangelung spezieller Vorschriften des nationalen Rechts oder des Gemeinschaftsrechts in analoger Anwendung des § 197 BGB a.F. (= in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung) in vier Jahren verjähren (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2003 - IV 154/99 -, juris; Urteil vom 28.2.2000 - IV 467/98 - juris; Beschluss vom 12.2.1999 - IV 504/98 -, juris).

    Maßgebender Zeitpunkt im Sinne des § 198 BGB a.F. ist die Entstehung des Anspruchs, wobei in der Rechtsprechung des Senats ebenfalls geklärt ist, dass der Rückforderungsanspruch des beklagten Hauptzollamtes erst mit der Bekanntgabe des Rückforderungsbescheides entsteht (vgl. FG Hamburg, Urteil vom 10.12.2003 - IV 154/99 -, juris; Beschluss vom 12.2.1999 - IV 505/98 -, juris).

  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4772/06
    Zwar wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Übergangsregelung in Art. 6 Abs. 2 des Änderungsgesetzes auch auf § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG angewendet, vgl. etwa Finanzgericht Hamburg, Urteile vom 12. Februar 1999 - IV 594/98 -, juris Rn. 32 und vom 10. Dezember 2003 - IV 154/99 -, juris Rn. 13.
  • VG Köln, 25.11.2009 - 13 K 4770/06
    Zwar wird in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung die Übergangsregelung in Art. 6 Abs. 2 des Änderungsgesetzes auch auf § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG angewendet, vgl. etwa Finanzgericht Hamburg, Urteile vom 12. Februar 1999 - IV 594/98 -, juris Rn. 32 und vom 10. Dezember 2003 - IV 154/99 -, juris Rn. 13.
  • FG Hamburg, 28.10.2005 - IV 28/04

    Pauschaler Ausbeutesatz von 76,92% bei der Veredelung von Gerste in Malz

    Denn der Anspruch auf Rückgewähr der zu Unrecht gewährten Erstattungen kann erst geltend gemacht werden, wenn der Beklagte mit Erlass des Rückforderungsbescheides zugleich auch - in der Regel konkludent - den Erstattungsbescheid aufhebt (FG Hamburg, Beschluss vom 12.2.1999, IV 505/98; Urteil vom 10.12.2003, IV 154/99).
  • FG Hamburg, 28.02.2008 - 4 K 72/06

    Erlass von Rückerstattungszinsen

    a) In den Gründen seiner Entscheidung vom 10.12.2003 (IV 154/99, juris) hat der erkennende Senat bereits entschieden, dass auch eine auf § 14 Abs. 1 Satz 1 MOG gestützte Zinsforderung einem Erlass aus Billigkeitsgründen zugänglich ist.
  • FG Hamburg, 16.06.2004 - IV 272/01

    Dienstliche Weisung nicht als Verwaltungsakt

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urteil vom 10.12.2003, IV 154/99 , Juris) entfaltet der bestandskräftige Rückforderungsbescheid als Grundlagenbescheid i.S.d. § 171 Abs. 10 der Abgabenordnung (AO) Bindungswirkung für den Zinsbescheid als Folgebescheid mit der Folge, dass die Klägerin mit Einwendungen gegen den Grundlagenbescheid ausgeschlossen ist ( § 351 Abs. 2 AO , § 42 FGO ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht